Änderungen gegenüber der Fassung vom 6. September 2026 (Version 1.1): § 7 Abs. 6a (Zweckbindung der Anwesenheits-, Perk- und Zuordnungsdaten) eingefügt.
§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Betreiber-AGB") gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung der Betreiber-Software von CONPEO (§ 2) durch Betreiber von Communities und Veranstaltungen.
(2) Anbieter und Vertragspartner ist die
Conpeo Technologies UG (haftungsbeschränkt) Kasernenstraße 67, 40213 Düsseldorf, Deutschland Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 113860 Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Kai Sauerländer E-Mail: hello@conpeo.eu (nachfolgend „CONPEO", „wir", „uns")
(3) Diese Betreiber-AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit seiner Anfrage bestätigt der Betreiber, dass er die Betreiber-Software in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
(4) Für Endnutzerinnen und Endnutzer als Teilnehmende gelten ausschließlich die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer (abrufbar unter https://conpeo.eu/de/agb). Das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber und seinen Mitgliedern und Teilnehmenden ist nicht Gegenstand dieser Betreiber-AGB.
(5) Gegenstand des Vertrages ist allein die Bereitstellung der Betreiber-Software als Software-as-a-Service während der Vertragslaufzeit. Gegenstand ist nicht die Durchführung von Veranstaltungen, die Vermittlung von Teilnehmenden oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg der Communities des Betreibers.
(6) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CONPEO hätte ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Betreiber-AGB bezeichnet:
- „Betreiber" den Unternehmer, der auf Grundlage dieser Betreiber-AGB Communities und Veranstaltungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung anbietet und hierfür die Betreiber-Software nutzt;
- „Betreiber-Software" die von CONPEO für Betreiber bereitgestellten Software-Funktionen (insbesondere Anlage und Verwaltung von Communities, wiederkehrenden Formaten und Veranstaltungen, Gästeliste/RSVP-Übersicht, Anwesenheitserfassung, Erkennung wiederkehrender Teilnehmender, Gewährung und Einlösung von Perks) nebst zugehöriger Web-Oberflächen und Backend-Dienste;
- „Leistungsbeschreibung" die Beschreibung des Funktionsumfangs der Betreiber-Software in der Auftragsbestätigung nebst den dort in Bezug genommenen Produktseiten unter https://conpeo.eu in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dokumentierten Fassung;
- „Auftragsbestätigung" die Textform-Mitteilung von CONPEO nach § 3 Abs. 2, die Leistungsumfang, Preise, Abrechnungszeitraum und Vertragsbeginn benennt;
- „Community", „Veranstaltung", „Mitglied", „Teilnehmende", „Perk" die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Teilnehmende definierten Begriffe, bezogen auf die Communities des Betreibers;
- „AVV" den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Betreiber und CONPEO (§ 10).
§ 3Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Betreiber-Software auf https://conpeo.eu, insbesondere die Nennung von Preisen, stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Betreiber richtet seine Anfrage über das dafür vorgesehene Formular oder per E-Mail an CONPEO. CONPEO übermittelt daraufhin eine Auftragsbestätigung in Textform; sie ist das bindende Angebot von CONPEO und benennt Leistungsumfang, Preise, Abrechnungszeitraum, Vertragsbeginn sowie etwaige individuell zugesagte Konditionen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber das Angebot in Textform annimmt, spätestens jedoch, wenn der Betreiber die erste Rechnung vorbehaltlos bezahlt oder die Betreiber-Software nach Bereitstellung nutzt.
(4) Ein Vertragsschluss unmittelbar über die Website (Online-Checkout) findet derzeit nicht statt.
(5) Die produktive Bereitstellung der Betreiber-Software setzt den wirksamen Abschluss des AVV (§ 10) voraus. Vor dessen Abschluss werden keine Mitglieder- oder Teilnahmedaten im Auftrag des Betreibers verarbeitet.
§ 4Leistungen von CONPEO; Produktstand; Änderungen
(1) CONPEO stellt dem Betreiber die Betreiber-Software während der Vertragslaufzeit im vereinbarten Umfang zur Nutzung über das Internet bereit. Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die Leistungsbeschreibung.
(2) Produktstand. Funktionen, die in der Leistungsbeschreibung als „im Bau", „bald verfügbar" oder gleichbedeutend gekennzeichnet sind, sind nicht Vertragsgegenstand und nicht geschuldet. Ankündigungen künftiger Funktionen begründen keinen Anspruch auf deren Bereitstellung.
(3) CONPEO darf die Betreiber-Software weiterentwickeln und ändern, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht mehr als nur unwesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs kündigt CONPEO mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; in diesem Fall kann der Betreiber den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen.
(4) Verfügbarkeit. CONPEO erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, schuldet jedoch — soweit die Auftragsbestätigung nichts anderes ausweist — kein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau (Service Level). Geplante Wartungsarbeiten führt CONPEO nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durch.
(5) Unterstützungsleistungen (etwa ein Einrichtungstermin oder regelmäßige Sprechstunden) sind nur geschuldet, soweit und wie sie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen sind.
§ 5Preise und Zahlung
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt per Rechnung in Textform, jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.
(3) Individuell zugesagte Konditionen aus der Auftragsbestätigung — insbesondere zeitlich unbefristete Festpreiszusagen — gehen diesen Betreiber-AGB vor.
(4) Preisänderungen kündigt CONPEO mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gelten nur für Abrechnungszeiträume nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Betreiber den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; hierauf weist CONPEO in der Ankündigung hin. Individuelle Festpreiszusagen nach Absatz 3 bleiben von Preisänderungen unberührt.
(5) Der Betreiber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Betreiber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt, im Zweifel mit der Bereitstellung des Zugangs. Er läuft — soweit die Auftragsbestätigung keine feste Laufzeit ausweist — auf unbestimmte Zeit und ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CONPEO insbesondere vor, wenn der Betreiber mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen § 7 oder die Community-Richtlinien verstößt.
(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht; der Zugang wird geschlossen. Für die Rückgabe und Löschung der im Auftrag verarbeiteten Daten gilt AVV § 9.
§ 7Pflichten des Betreibers
(1) Der Betreiber macht bei Anfrage und Vertragsdurchführung zutreffende und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Er schützt seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter; Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, muss er sich zurechnen lassen, soweit er sie zu vertreten hat.
(2) Datenschutzrechtliche Verantwortung. Für die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder und Teilnehmenden, die er in die Betreiber-Software einbringt oder dort verarbeiten lässt, ist der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt sicher, dass diese Verarbeitung auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage beruht, und erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber seinen Mitgliedern, insbesondere durch einen eigenen Datenschutzhinweis.
(3) Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Die Betreiber-Software ist für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO — insbesondere Gesundheitsdaten — nicht bestimmt. Der Betreiber darf solche Daten nicht in die Betreiber-Software einstellen und dort nicht verarbeiten lassen; dies gilt auch für Freitextfelder.
(4) Veranstalterverantwortung. Die Communities und Veranstaltungen des Betreibers werden ausschließlich von ihm in Eigenverantwortung, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung angeboten und durchgeführt. Die Verantwortung für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung — insbesondere Verkehrssicherungspflichten, gesundheits-, sicherheits- und sportbezogene Anforderungen sowie die Aufsicht vor Ort — liegt allein beim Betreiber. CONPEO ist weder Veranstalter noch Erfüllungsgehilfe des Betreibers.
(5) Inhalte. Der Betreiber stellt nur Inhalte ein, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Für Fotografien und andere Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, holt er die erforderlichen Einwilligungen ein und dokumentiert sie. Rechtswidrige Inhalte sind unzulässig; die Community-Richtlinien (https://conpeo.eu/de/community-richtlinien) gelten für Inhalte des Betreibers entsprechend.
(6) Perks. Gewährung, Inhalt, Bedingungen und Einlösung von Perks sind ausschließlich Sache des Betreibers; die Einhaltung der dabei geltenden gesetzlichen Pflichten (insbesondere Preisangaben- und Steuerrecht) obliegt ihm.
(6a) Zweckbindung der Perk- und Zuordnungsdaten. Der Betreiber verwendet Anwesenheits-, Perk- und Zuordnungsdaten ausschließlich zur Anerkennung der Teilnahme und zur Kundenbindung im Kontext der jeweiligen Community. Er verwendet sie nicht für Entscheidungen zum Nachteil der betroffenen Person, nicht für Entscheidungen außerhalb dieses Kontexts, nicht zur Anreicherung anderer Datenbestände und gibt sie nicht an Dritte weiter. Entsprechendes gilt für den in der Betreiber-Software angezeigten Regular-Status. Für die Begriffsbestimmung gilt Absatz 7 Satz 3 entsprechend.
(7) Keine Verwendung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Ist ein Mitglied oder eine teilnehmende Person zugleich beim Betreiber beschäftigt oder für ihn tätig — einschließlich Aushilfen, Übungsleiterinnen und Übungsleitern, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern —, so darf der Betreiber die diese Person betreffenden Anwesenheits-, Perk- und Zuordnungsdaten nicht für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verwenden. Untersagt sind insbesondere die Verwendung zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle, zur Arbeitszeit-, Anwesenheits- oder Einsatzerfassung sowie für Personalentscheidungen jeder Art, ferner jede Zusammenführung dieser Daten mit Personal-, Bewerber- oder Zeiterfassungsdaten. Anwesenheits-, Perk- und Zuordnungsdaten im Sinne dieses Absatzes sind Check-ins und Teilnahmeverläufe, der Regular-Status, die Gewährung, Ausgabe und Einlösung von Perks einschließlich personenbezogener Perk-Codes sowie Rückmeldungen zu eingelösten Codes.
(8) Beschäftigtendatenschutz; Mitbestimmung. Die Betreiber-Software ist für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG, Art. 88 DSGVO) nicht bestimmt; CONPEO stellt sie nicht zu diesem Zweck bereit. Besteht beim Betreiber ein Betriebsrat oder eine vergleichbare Interessenvertretung, obliegt es allein dem Betreiber, vor einer Nutzung der Betreiber-Software, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung Beschäftigter geeignet ist, die erforderliche Beteiligung herbeizuführen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Absatz 2 bleibt unberührt.
(9) Der Betreiber nutzt die Betreiber-Software nur für eigene Communities und überlässt sie nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung.
§ 8Nutzungsrechte; Referenznennung
(1) Der Betreiber erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Betreiber-Software für eigene Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Der Betreiber räumt CONPEO an den von ihm eingestellten Inhalten die einfachen, auf die Vertragslaufzeit beschränkten Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb der Plattform technisch erforderlich sind (insbesondere Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige gegenüber den Mitgliedern und Teilnehmenden seiner Communities).
(3) Eine werbliche Nutzung von Inhalten, Namen, Marken oder Kennzeichen des Betreibers durch CONPEO — einschließlich einer Referenznennung — erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers in Textform. Entsprechendes gilt für die Nutzung von Namen, Marken oder Kennzeichen von CONPEO durch den Betreiber über die vertragsgemäße Nutzung hinaus.
§ 9Mängelrechte
(1) CONPEO erhält die Betreiber-Software während der Vertragslaufzeit im vertragsgemäßen Zustand. Der Betreiber zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt CONPEO in zumutbarem Umfang bei der Eingrenzung.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von CONPEO für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. § 11 bleibt unberührt.
§ 10Datenschutz; Auftragsverarbeitung
(1) Soweit CONPEO personenbezogene Daten der Mitglieder und Teilnehmenden im Auftrag des Betreibers verarbeitet, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO (abrufbar unter https://conpeo.eu/de/avv). Der AVV wird mit Zustandekommen des Vertrags nach § 3 in elektronischem Format (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) Vertragsbestandteil. In Fragen des Datenschutzes geht der AVV diesen Betreiber-AGB vor.
(2) Ohne wirksam einbezogenen AVV findet keine Verarbeitung im Auftrag statt; § 3 Abs. 5 gilt.
(3) Verarbeitungen, die CONPEO als eigener Verantwortlicher durchführt — insbesondere gegenüber Endnutzern der App sowie aggregierte, pseudonymisierte Auswertungen für eigene Zwecke —, richten sich nach der Datenschutzerklärung (https://conpeo.eu/de/datenschutz). Sie ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Auf die dortige Darstellung der Rollenverteilung (Ziffer 2) wird hingewiesen.
§ 11Haftung
(1) CONPEO haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von CONPEO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CONPEO beruhen, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie d) im Umfang einer von CONPEO übernommenen Garantie.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CONPEO der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betreiber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von CONPEO für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Datenverlust. Für den Verlust von Daten haftet CONPEO nach den vorstehenden Absätzen; die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist der Höhe nach auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei einer dem Betreiber zumutbaren, regelmäßigen Sicherung der Daten entstanden wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CONPEO. Ansprüche betroffener Personen aus Art. 82 DSGVO bleiben unberührt; für den Innenausgleich zwischen den Parteien gilt AVV § 11.
(6) Haftung für Veranstaltungen. CONPEO haftet nicht für die Durchführung der Veranstaltungen des Betreibers, für das Verhalten von Mitgliedern oder Dritten oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Betreibers entstehen; § 7 Abs. 4 gilt. Die Haftung von CONPEO für eigene Pflichtverletzungen nach den Absätzen 1 bis 4 bleibt hiervon unberührt.
§ 12Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden — insbesondere nicht öffentliche Geschäfts- und Preiskonditionen —, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Pflichten dieses § 12 bestehen für die Dauer des Vertrags und zwei Jahre darüber hinaus fort.
§ 13Änderungen dieser Betreiber-AGB
(1) CONPEO kann diese Betreiber-AGB ändern, soweit dies aus triftigem Grund — insbesondere wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder einer Regelungslücke — erforderlich ist und die Änderung den Betreiber nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Betreiber-Software selbst richten sich nach § 4 Abs. 3.
(2) Änderungen bietet CONPEO dem Betreiber spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weist auf Widerspruchsrecht, Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Verhaltens des Betreibers hin. Widerspricht der Betreiber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gilt die Zustimmung als erteilt. Widerspricht er, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; beide Parteien können in diesem Fall nach § 6 kündigen.
(3) Änderungen, die den Gegenstand des Vertrages oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich betreffen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers wirksam. Für Preisänderungen gilt ausschließlich § 5 Abs. 4.
§ 14Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Betreiber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Düsseldorf. CONPEO bleibt berechtigt, den Betreiber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individualabreden nach § 305b BGB bleiben unberührt.
(4) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Betreiber-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Diese Betreiber-AGB sind in deutscher Sprache abgefasst; maßgeblich ist die deutsche Fassung.